Maße/ Schonzeiten/ Regeln

  • Fischwege dürfen nicht befischt werden
  • Von Stau-Wehren ist 50m ober- und unterhalb jegliche Angelei verboten
  • Angelplätze sind sauber zu verlassen
  • Das Befahren der Uferböschung, Felder sowie Grünbrachen ist nicht erlaubt
  • Feuer machen verboten!
  • Zelten verboten!
FischartMindestmaß
Hunte
Mindestmaß
Sonstige Gewässer
Schonzeit
Aal45 cm40 cm
Äsche30 cm30 cm15.Okt – 15.Mai
Bachforelle28 cm30 cm15. Okt – 28./29. Feb
Hecht50 cm50 cm1. Jan – 15. Mai
Karpfen35 cm40 cm
Lachs50 cm50 cmFang nur erlaubt, sofern besetzt!
Meerforelle45 cm45 cmFang nur erlaubt, sofern besetzt!
Quappe35 cm35 cm
Regenbogenforelle28 cm
30 cm15. Okt – 28./29. Feb
Schleie25 cm30 cm
Stör100 cm100 cm
WelsEntnahmepflicht!50 cm
Zander45 cm50 cm
Sonstige Fischarten15 cm15 cm
Zusätzlich die Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung) vom 6. Juli 1989 in der jeweils gültigen Fassung.

Hunte
(Vereinststrecke FVTW)
Tonkuhle
Sonstige Gewässer
(Delme, Teich Heiligenloh, Steller Moor, Siemers Regenrückhaltebecken)
Fanggeräte3 Handangeln
(davon max. 2 Raubfisch)
1 Spinnrute od. Piere
1 Senke (max. 1 qm)
3 Handangeln
(davon max. 2 Spinn- oder Raubfisch)
2 Handangeln
1 Senke (bis max. 1 qm)
Aalräusenmax. 2 (je max. 1 m Gesamtflügelbreite)
müssen mit Namen beschriftet sein und täglich kontrolliert werden
VerbotenVerboten
AalleinenVerbotenVerbotenVerboten
Kunstköder (Blinker, Wobbler, Twister o.ä.)Erlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
Erlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
Verboten
Fischfetzen, toter KöderfischErlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
Erlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
Erlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
StandortNur vom UferVom Ufer oder Boot (Ausrüstung und Anweisungen im Vereinsheim)Nur vom Ufer
AnfütternErlaubtVerboten (Ausnahmen nur durch Gewässerwarte)Verboten
HinweiseZutritt nur für Erwachsene des FVTW.
Jugendliche nur unter Aufsicht (Erwachsener oder Fischereiberechtigter.
Einer von beiden muss einen gültigen Fischereischein besitzen.
Beide müssen Mitglieder des FVTW sein)